Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann im Falle einer akuten Atemwegserkrankung bis zu maximal sieben Tagen auch telefonisch von uns ausgestellt werden, sofern Sie bei uns Patient*in sind!
Ist Ihre Versichertenkarte auf dem neuesten Stand?
Lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse beraten und die neueste Version der Versichertenkarte zuschicken (im Hinblick auf das eRezept, das ab 01.01.2024 startet)!
Bitte laden Sie sich hier (untenstehender Link) den Aufklärungsbogen des RKI zur Covid-Impfung herunter und bringen Sie ihn ausgefüllt zu Ihrem Impftermin mit!
Please download the file below and bring the printout with you!
Bevor Sie in die Praxis kommen, machen Sie bitte einen SCHNELLTEST!
Dann melden Sie sich bitte per Email oder telefonisch wegen Ihrer Krankmeldung, Rezepte u. Ä.
Kommen Sie NICHT in die Praxis!
Dann vereinbaren Sie - falls nötig (z. B. wenn Sie eine AU benötigen oder starke Beschwerden haben) - einen Untersuchungstermin per Email oder telefonisch und kommen Sie bitte mit Maske in die Praxis!
Dann kommen Sie bitte nur mit negativem Schnelltest und mit Maske in unsere Praxis!
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Mit diesen Maßnahmen reduzieren wir das Risiko einer Ansteckung!
Wie bereits in den letzten drei Jahren....
Zum Schutz der anderen Patient*innen und uns, dem Praxispersonal!
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
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Liebe Patientinnen und Patienten!
Ab 01.01.2024 wird es für Arztpraxen verpflichtend sein, gesetzlich versicherten Patient*innen das eRezept auszustellen.
Das Rollout des eRezepts wird in diesem Herbst stattfinden - in Abhängigkeit des jeweiligen Praxissoftwarehauses.
Bisher haben nur einige wenige Testpraxen die Möglichkeit zur Ausstellung des eRezeptes!
Das eRezept ist ein elektronisches Rezept, auf dem der Arzt Ihnen verschreibungspflichtige Arzneimittel verordnet. Die Daten werden verschlüsselt an einen zentralen Dienst/Server übermittelt, dort verschlüsselt gespeichert und verarbeitet und wiederum verschlüsselt von der Apotheke Ihrer Wahl abgerufen.
Das eRezept kann auch papierhaft ausgestellt werden. Die darauf enthaltenen QR-Codes werden dann in der Apotheke Ihrer Wahl eingelöst und ausgelesen.
Das E-Rezept löst das rosafarbene Papierrezept ab. Es wurde von der gematik* entwickelt.
Es gibt drei Möglichkeiten ein eRezept einzulösen:
1. eRezept per eGK:
Sie können das eRezept direkt mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke Ihrer Wahl einlösen. Eine PIN ist hierfür nicht erforderlich. Die Apotheke greift auf die Daten zu und lädt sich das eRezept hoch.
Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, ob Sie bereits eine dafür geeignete eGK haben!
2. eRezept per App:
Hierfür ist die elektronische Gesundheitskarte + Smartphone nötig. Beides jeweils mit einer Kontaktlos-Funktion (NFC=Near Field Communication). Zusätzlich ist eine PIN (Vergabe durch Ihre Krankenkasse!) erforderlich.
Wenn Sie die eRezept-App der gematik nutzen, erhalten sie den Rezeptcode direkt auf Ihr Smartphone - mit diesem Code kann die Apotheke dann auf die Rezeptdaten zugreifen.
3. eRezept als Papierausdruck:
Obwohl ja gerade das papierhafte Rezept auf Dauer nicht mehr benutzt werden soll, kann es natürlich weiterhin auch papierhaft ausgedruckt werden. Zum Beispiel für Personen, die kein Smartphone oder ein für das eRezept nicht nutzbares Smartphone haben oder die dieses oder die eRezept-App nicht dafür nutzen wollen oder können.
Der eRezept-Ausdruck auf normalem weißen Papier mit den darauf gedruckten QR-Codes wird Ihnen dann von uns mitgegeben, dann erfolgt die Einlösung in der Apotheke.
Ausnahmen:
> Rezepte für Privatversicherte (blaues Rezept)
> Rezepte für nicht verschreibungspflichtige Medikamente (grünes
Rezept)
> Betäubungsmittelrezepte (BTM)
> Gesetzlich geregelte Ausnahmen, zum Beispiel bei direkter Zuweisung von Verordnungen wie Zytostatika
> Bei Patient*innen, die noch nie vorher bei uns waren und von denen uns keine Versicherungskarte vorliegt,
kann das eRezept nicht angewandt werden.
> Ebenso nicht bei im Ausland versicherten Patient*innen.
> Hausbesuchspatient*innen erhalten im Ausnahmefall noch ein rosa Formular des "Muster 16".
*gematik = Nationale Agentur für Digitale Medizin. Die gematik trägt die Gesamtverantwortung für die Telematik-Infrastruktur (TI), die zentrale Plattform für die digitalen Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen.
Die gematik ist eine Institution der Bundesregierung.
Quellen:
Techniker Krankenkasse: https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/online-services-versicherte/aerzte-kliniken/erezept-tk-gematik/erezept-gematik-2110738
Kassenärztliche Bundesvereinigung: https://www.kbv.de/html/erezept.php
Um ein von unserer Praxis ausgestelltes eRezept in dem geplanten Umfang und mit den geplanten digitalen Funktionen erhalten zu können, müssen Sie also zunächst Kontakt mit Ihrer Krankenkasse aufnehmen und Ihrerseits alle Voraussetzungen hierfür schaffen:
> Von Ihrer Krankenkasse erhalten Sie eine geeignete (NFC-fähige) elektronische Gesundheitskarte.
> Von Ihrer Krankenkasse erhalten Sie eine dazu passende PIN.
Und falls Sie das e-Rezept mit einer App+Smartphone einlösen möchten:
> Checken Sie Ihr Smartphone auf die NFC-Funktion.
> Sie benötigen eine eRezept-App (auf dem Smartphone) für die Einlösung des E-Rezeptes bei einer
Apotheke Ihrer Wahl. Fragen Sie hierzu auch Ihre Krankenkasse!
Bei Fragen zu technischen Voraussetzungen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse, Ihren Smartphone-Hersteller etc.
Bei Fragen zur Einlösung Ihrer zukünftigen eRezepte wenden Sie sich bitte an die jeweilige Apotheke Ihrer Wahl oder Ihre Versandapotheke!
Wir als Praxis stellen die Rezepte nur aus und sind für inhaltliche Fragen (also welche Medikamente Sie verordnet bekommen) zuständig, so wie bereits vor Einführung des eRezeptes auch.
Technischen Support können wir als Praxis nicht leisten!
Im Krankheitsfall sind Sie als Patient*in in der Regel auf schnelle Hilfe angewiesen.
Um einen möglichst reibungslosen Ablauf in unserer Praxis zu ermöglichen, haben wir eine Terminsprechstunde etabliert.
Wir bitten Sie deshalb um eine Terminbuchung im Vorfeld!
Dies gilt auch, wenn Sie als Vertretungspatient*in zu uns kommen müssen, da Ihr Arzt / Ihre Ärztin im Urlaub ist! Bitte beachten Sie, dass wir auch "nur" bei
Rezept- oder Überweisungswünschen Vorlauf benötigen und Sie Ihre gewünschten Formulare nicht sofort mitnehmen, sondern erst am nächten Werktag abholen können!
Telefonische Terminanfragen können für Sie aufgrund der Vielzahl von Anrufen leider oftmals mit einer längeren Wartezeit in der Warteschleife verbunden sein.
Bitte nutzen Sie deshalb für die Buchung von Sprechstunden-Terminen die Online-Terminbuchung hier auf unserer Homepage (Siehe link "Terminbuchung")!
So können Sie manchmal - nicht immer - noch am selben oder am nächsten Tag einen Termin für die Sprechstunde vor Ort (KEINE Videosprechstunde) erhalten, ganz bequem - ohne Wartezeit am Telefon.
Liebe Patientinnen und Patienten,
im Terminkalender (Siehe link "Terminbuchung") können Termine zur Sprechstunde gebucht werden.
In der Sprechstunde vor Ort (KEINE Videosprechstunde!) besprechen Sie dann mit dem Arzt auch ggf. weitere Maßnahmen wie z. B. Blutentnahmen u. a.
Blutentnahme-/Labor-Termine können hier auf der Homepage NICHT direkt gebucht werden, da Blutentnahmen zunächst das
Gespräch mit dem Arzt voraussetzen!
Für Patient*innen mit Symptomen eines grippalen Infektes/Covid19-Symptomen oder mit Magen-Darm-Infekt
bieten wir eine Infekt-Sprechstunde an:
Vereinbaren Sie Ihren Termin bitte unbedingt telefonisch oder per Email!
Kommen Sie nicht einfach in die Praxis - machen Sie vor Ihrem Praxisbesuch einen Schnelltest und kommen Sie nur in unsere Praxis, wenn er negativ ist!
Termine für Anliegen, die zeitaufwändig sind - wie z. B. Tauglichkeitsbescheinigungen (Sport, Sportbootführerschein, Tauchen etc.) oder Gesundheitschecks - vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per Email.
Wenn Sie per Email Rezepte oder Überweisungen anfordern, denken Sie daran, dass wir hierfür vorher unbedingt Ihre Versichertenkarte benötigen.
Nur dann ist das Vorbereiten der Formulare möglich!
Ihre Versichertenkarte wurde in unserer Praxis im laufenden Quartal noch nicht eingelesen? Dann bitten wir Sie, etwas Geduld mitzubringen, bis das Einlesen der Versichertenkarte durchgeführt und Ihre Formulare ausgedruckt wurden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Bei Beschwerden wie Husten, Fieber, Atemwegsbeschwerden, grippalem Infekt, Ohrenschmerzen, Schüttelfrost etc.
bitten wir Sie,
einen Covid-Schnelltest durchzuführen, BEVOR Sie zu uns in die Praxis
kommen
und Ihr negatives Ergebnis zum Termin mitzubringen!
Wenn Sie ein positives Schnelltest-Ergebnis haben, kommen Sie NICHT in die Praxis!
Halten Sie Abstand zu anderen Patient*innen im Wartezimmer und im Treppenhaus!
Wir empfehlen das Tragen einer Maske in der Praxis sowie im Treppenhaus,
insbesondere, wenn Ihr Immunsystem z. B. durch Chemotherapie o. Ä. geschwächt ist!
Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.
So schützen Sie die in unserer Praxis befindlichen Patient*innen und unser Praxisteam.
Seit 01.01.2023 erhalten Sie nur noch einen (1) papierhaften Ausdruck Ihrer Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - kurz: AU) auf NORMALEM WEISSEM PAPIER!
Das gelbe Formular hat somit ausgedient und kommt ebenso wie die rosa Blankoformulare nicht mehr zum Einsatz!
Dieses eine (1) Exemplar ist für Sie selbst bestimmt.
Das "Exemplar" für Ihre Krankenkasse wird von uns direkt digital an Ihre Kasse übermittelt.
Was müssen Sie als Patient*in im Krankheitsfall tun?
Nachdem Sie von uns Ihr einziges papierhaftes Exemplar der Krankmeldung (AU) erhalten haben, müssen Sie selbst - wie bisher auch - Ihre/n Arbeitgeber/in über Ihren Krankenstand informieren (z. B. telefonisch)!
Und was ist mit Ihrem/Ihrer Arbeitgeber/in?
Neu ist seit dem 01.01.2023, dass Ihr/e Arbeitgeber/in Ihre AU selbst bei Ihrer Krankenkasse abrufen muss!
Einen Papiernachweis erhält Ihr/e Arbeitgeber/in nicht mehr.
Wenn Sie sich bei Ihrem/Ihrer Arbeitgeber/in krank gemeldet haben, setzt sich diese/r (bzw. die Lohnabteilung) selbst mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.
Weitere Fragen hierzu beantwortet Ihnen auch Ihre Krankenkasse!
Erhält die Agentur für Arbeit Ihren Nachweis der AU auch digital?
Nein, leider im Moment noch nicht. Erst ab 2024 können die Agenturen für Arbeit die Krankschreibungen auch digital bei den Krankenkassen abrufen.
Bis dahin erhalten Arbeitslosengeldbeziehende außer dem Exemplar für sich selbst noch eine weitere Ausfertigung für den Arbeitgeber - diese ist dann bei der zuständigen Agentur für Arbeit einzureichen.
Praxis für Allgemeinmedizin
Dr. med. Udo Richter
Facharzt für Allgemeinmedizin
Akupunktur Chirotherapie
Naturheilverfahren Rettungsmedizin
Sinsheimerstraße 20
69226 Nußloch
Tel.: 06224-10483
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