Im Krankheitsfall sind Sie als Patient*in in der Regel auf schnelle Hilfe angewiesen.
Um einen möglichst reibungslosen Ablauf in unserer Praxis zu ermöglichen, haben wir eine Terminsprechstunde etabliert. Wir bitten Sie deshalb um eine Terminbuchung im Vorfeld!
Telefonische Terminanfragen sind für Sie aufgrund der Vielzahl von Anrufen leider oftmals mit einer längeren Wartezeit in der Warteschleife verbunden.
Bitte nutzen Sie deshalb für die Buchung von Sprechstunden-Terminen die Online-Terminbuchung hier auf unserer Homepage (Siehe link "Terminbuchung")!
So können Sie manchmal - nicht immer - noch am selben oder am nächsten Tag einen Termin für die Sprechstunde vor Ort (KEINE Videosprechstunde) erhalten, ganz bequem - ohne Wartezeit am Telefon.
Liebe Patientinnen und Patienten,
im Terminkalender (Siehe link "Terminbuchung") können Termine zur Sprechstunde gebucht werden.
In der Sprechstunde vor Ort (KEINE Videosprechstunde!) besprechen Sie dann mit dem Arzt auch ggf. weitere Maßnahmen wie z. B. Blutentnahmen u. a.
Blutentnahme-/Labor-Termine können hier auf der Homepage NICHT direkt gebucht werden, da Blutentnahmen zunächst das
Gespräch mit dem Arzt voraussetzen!
Für Patient*innen mit Symptomen eines grippalen Infektes/Covid19-Symptomen oder mit Magen-Darm-Infekt
bieten wir eine Infekt-Sprechstunde an:
Vereinbaren Sie Ihren Termin bitte unbedingt telefonisch oder per Email!
Kommen Sie nicht einfach in die Praxis - machen Sie vor Ihrem Praxisbesuch einen Schnelltest und kommen Sie nur in unsere Praxis, wenn er negativ ist!
Termine für Anliegen, die zeitaufwändig sind - wie z. B. Tauglichkeitsbescheinigungen (Sport, Sportbootführerschein, Tauchen etc.) oder Gesundheitschecks - vereinbaren Sie bitte unbedingt telefonisch oder per Email.
Wenn Sie per Email Rezepte oder Überweisungen anfordern, denken Sie daran, dass wir hierfür vorher unbedingt Ihre Versichertenkarte benötigen.
Nur dann ist das Vorbereiten der Formulare möglich!
Ihre Versichertenkarte wurde in unserer Praxis im laufenden Quartal noch nicht eingelesen? Dann bitten wir Sie, etwas Geduld mitzubringen, bis das Einlesen der Versichertenkarte durchgeführt und Ihre Formulare ausgedruckt wurden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Nach nunmehr drei Jahren Leben mit der Pandemie, hier trotzdem nochmal unsere dringende Bitte:
Bei Beschwerden wie Husten, Fieber, Atemwegsbeschwerden, grippalem Infekt, Ohrenschmerzen, Schüttelfrost etc.
bitten wir Sie,
einen Covid-Schnelltest durchzuführen, BEVOR Sie zu uns in die Praxis
kommen
und Ihr negatives Ergebnis zum Termin mitzubringen!
Wenn Sie ein positives Schnelltest-Ergebnis haben, kommen Sie NICHT in die Praxis!
Halten Sie Abstand zu anderen Patient*innen im Wartezimmer und im Treppenhaus!
Wir empfehlen das Tragen einer Maske in der Praxis sowie im Treppenhaus,
insbesondere, wenn Ihr Immunsystem z. B. durch Chemotherapie o. Ä. geschwächt ist!
Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.
So schützen Sie die in unserer Praxis befindlichen Patient*innen und unser Praxisteam.
Seit 01.01.2023 erhalten Sie nur noch einen (1) papierhaften Ausdruck Ihrer Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - kurz: AU) auf NORMALEM WEISSEM PAPIER!
Das gelbe Formular hat somit ausgedient und kommt ebenso wie die rosa Blankoformulare nicht mehr zum Einsatz!
Dieses eine (1) Exemplar ist für Sie selbst bestimmt.
Das "Exemplar" für Ihre Krankenkasse wird von uns direkt digital an Ihre Kasse übermittelt.
Was müssen Sie als Patient*in im Krankheitsfall tun?
Nachdem Sie von uns Ihr einziges papierhaftes Exemplar der Krankmeldung (AU) erhalten haben, müssen Sie selbst - wie bisher auch - Ihre/n Arbeitgeber/in über Ihren Krankenstand informieren (z. B. telefonisch)!
Und was ist mit Ihrem/Ihrer Arbeitgeber/in?
Neu ist seit dem 01.01.2023, dass Ihr/e Arbeitgeber/in Ihre AU selbst bei Ihrer Krankenkasse abrufen muss!
Einen Papiernachweis erhält Ihr/e Arbeitgeber/in nicht mehr.
Wenn Sie sich bei Ihrem/Ihrer Arbeitgeber/in krank gemeldet haben, setzt sich diese/r (bzw. die Lohnabteilung) selbst mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.
Weitere Fragen hierzu beantwortet Ihnen auch Ihre Krankenkasse!
Erhält die Agentur für Arbeit Ihren Nachweis der AU auch digital?
Nein, leider im Moment noch nicht. Erst ab 2024 können die Agenturen für Arbeit die Krankschreibungen auch digital bei den Krankenkassen abrufen.
Bis dahin erhalten Arbeitslosengeldbeziehende außer dem Exemplar für sich selbst noch eine weitere Ausfertigung für den Arbeitgeber - diese ist dann bei der zuständigen Agentur für Arbeit einzureichen.
"Geringe Rendite. Die ärztliche Versorgung ist ein hochsensibles Thema. Gerät sie in Gefahr, dann hat das erhebliche Sprengkraft. es trifft Bürger in einem Felde, das ihr tägliches Leben, ihr befinden und Lebensgefühl entscheidend prägt. Und tatsächlich läuft hier etwas beängstigend schlecht in Deutschland. Das Problem wächst und ist schon viel größer, als dass es nur auf Fachveranstaltungen erörtert würde, wie dem am Freitag beendeten Deutschen Ärztetag in Essen. Aus mehreren Gründen: Wegen des wachsenden Bedarfs an ärztlicher Betreuung durch die Alterung der Gesellschaft, aber auch, weil ein erheblicher teil der Ärzteschaft selbst demnächst in den Ruhestand geht - oft ohne Nachfolgerinnen.
Zwar gibt es Stellschrauben, an denen man drehen kann, um das Problem zu entschärfen, nicht zuletzt eine höhere Zahl von Studienplätzen für angehende Mediziner, rollende Arztpraxen und Ähnliches. Doch bis das wirkt, braucht es meistens Zeit. Insofern zahlen wir jetzt den Preis für unterlassenes Handeln in der Vergangenheit. Ob jedoch Medizinische Versorgungszentren mit angestellten Ärzten, hinter denen häufig gewinnorientierte Investoren stehen, zur Linderung des Problems beitragen können, ist fraglich. Im Gegenteil: Sie könnten die Notlage gerade auf dem Land eher noch verschärfen - denn wenige Patienten versprechen auch wenig Rendite."*
*Quelle: Heller, Gernot: Geringe Rendite, in: Rhein-Neckar-Zeitung, 20.05.2023, S. 2
Praxis für Allgemeinmedizin
Dr. med. Udo Richter
Facharzt für Allgemeinmedizin
Akupunktur Chirotherapie
Naturheilverfahren Rettungsmedizin
Sinsheimerstraße 20
69226 Nußloch
Tel.: 06224-10483
Fax: 06224-170354
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