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Auch bei Veranstaltungen in Innenräumen, nach Risikokontakten, wenn die Corona-Warn-App eine rote Warnung anzeigt oder um vulnerable Gruppen zu schützen, ist es sinnvoll, sich testen zu lassen, um Infektionsketten zu unterbrechen. Wer einen solchen Test braucht, wird weiterhin vom Staat unterstützt. Er muss sich künftig aber mit 3 Euro beteiligen. Das gilt bei:
Ja. Auch für Bürgertests mit Eigenbeteiligung ist es notwendig, den Anspruch nachweisen zu können. Das geht
z. B. mit dem Vorzeigen der Corona-Warn-App mit der Statusanzeige „erhöhtes Risiko“ oder der Eintrittskarte für eine Veranstaltung, einer Reservierungsbestätigung, einer Einladung zu einer Feier oder einem sonstigen Nachweis, woraus sich eine Teilnahme am selben Tag ableiten lässt. In einigen Fällen wird eine Teilnahme an einer Veranstaltung auch aus sich heraus plausibel sein, etwa bei Dorffesten im eigenen Dorf oder bei entsprechender Kleidung im Umfeld eines traditionellen Festes (Karneval, Oktoberfest).
Der Kontakt mit einer vulnerablen Person am selben Tag kann mittels einer Selbstauskunft glaubhaft gemacht werden; dies kann in der ohnehin bei Eigenbeteiligung von 3 Euro abzugebenden Selbstauskunft, zum Beispiel im Rahmen eines digitalen Registrierungsvorgangs, schriftlich festgehalten werden.
Die Gebühr in Höhe von 3 € muss seit dem 30. Juni 2022 entrichtet werden, wenn man sich vor dem Besuch einer Veranstaltung in einem Innenraum, vor dem Besuch einer vulnerablen Person oder bei Warnung durch die Corona-Warn-App testen lassen will.
Personen, die den Bürgerstest mit Eigenbeteiligung wünschen, müssen eine Selbstauskunft unterschreiben, die Zweck und Zahlung der Testung beinhaltet. Diese wird in der Teststelle aufbewahrt und dient der besseren Nachweisbarkeit der tatsächlichen Zahlung des Eigenanteils und erschwert Abrechnungsbetrug. Die Teststellen unterstehen der Aufsicht der Länder bzw. der Kommunen, und sie werden zudem von den zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen stichprobenhaft geprüft.
Wenn Sie keinen der oben genannten Gründe für einen kostenlosen oder 3 Euro-Bürgertest haben (Angehörige, Risikokontakte etc.) und dennoch getestet werden wollen, ist das im Testzentrum weiterhin möglich, muss aber selbst bezahlt werden. Die Teststellen unterstehen der Aufsicht der Länder bzw. der Kommunen, und sie werden zudem von den zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen stichprobenhaft geprüft.
Wenn Sie keinen der oben genannten Gründe für einen kostenlosen oder 3 Euro-Bürgertest haben (Angehörige, Risikokontakte etc.) und dennoch getestet werden wollen, ist das im Testzentrum weiterhin möglich, muss aber selbst bezahlt werden.
Informationen zum Thema PCR-Tests (in welchen Fällen Sie zum PCR-Test berechtigt sind), entnehmen Sie bitte der Website des Bundesgesundheitsministeriums (BGM) im folgenden link.
Wir führen zur Zeit keine PCR-Tests durch!
Praxis für Allgemeinmedizin
Dr. med. Udo Richter
Facharzt für Allgemeinmedizin
Akupunktur Chirotherapie
Naturheilverfahren Rettungsmedizin
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